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EIGENTUMSHAUS

Finden Sie heraus, wie Sie ein Haus kaufen oder refinanzieren können.

Immobilieninvestition:

Der Chart  zeigt, dass eine Immobilienanlage für den Schweizer Markt über einen Zeitraum von 20 Jahren deutlich rentabler war als jede andere Form der traditionellen Anlage.

Was Sie wissen müssen, um die Möglichkeit der Finanzierung Ihres Eigenheims zu berechnen:

 

Eigenkapital:

Das erforderliche Mindesteigenkapital für den Kauf eines Eigenheims beträgt 20 %

(25 %, falls einkommensabhängig)

Eigenkapital kann aus folgenden Elementen bestehen:

- Geld

- Pfandfreie Immobilien und Wertpapiere

- Vorauszahlungen (Mieten) in einem Mietvertrag

- Capitali verfügbar bei Lebensversicherungen,  3. Säulen, Lagerpläne

- Verfügbares Kapital der 2. Säule (BVG)

- Eigene Werke

Nachhaltigkeit der Finanzierung

(Finanzierbarkeit):

Gemäß der Interbankenverordnung kann ein Erstwohnungskredit nur gewährt werden, wenn die Kosten aller Kredite 1/3 des (in der Regel Brutto-)Einkommens des Antragstellers nicht übersteigen. (aus diesem Grund reduzieren Kleinkredite oder privates Leasing die Nachhaltigkeit (Finanzierbarkeit) erheblich.

Beim Kauf (bzw. Bau) eines Hauses mit mehreren Wohnungen gelten die anfallenden Mieten als „Nebeneinnahmen“. Bei der Berechnung der Nachhaltigkeit werden sie von einigen Instituten zum verfügbaren Bruttoeinkommen hinzugerechnet, andere von den Finanzierungskosten abgezogen. (Die Möglichkeit, einen Teil der von Ihnen gekauften Immobilie zu vermieten, könnte Ihre Nachhaltigkeit erheblich steigern)

Die Kantone und Gemeinden orientieren sich bezüglich der Abzugsart in der Regel an den Steuerabzügen des Bundes. Bei der Höhe des Abzugs aber auch beim Steuersatz gibt es große Unterschiede.

Verwendung der Mittel aus der 2. Säule:

Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) betrachtet den Hauptwohnsitz als Altersvorsorge.

Was in der 2. Säule für Wohneigentum, für dessen Anschaffung, Abschreibung, Renovation oder Bau zur Verfügung steht, kann bezogen werden.

Der Vorbezug unterliegt einer gesonderten und erleichterten Besteuerung in Höhe von 1/5 der ordentlichen Besteuerung.

Sowohl bei der 2. als auch bei der 3. Säule ist es möglich (und ratsam), die mit dem Bezug entstandene Vorsorgelücke durch Zuzahlungen über die Jahre auszugleichen.

ALLGEMEIN GÜLTIGE WIDERRUFSBESCHRÄNKUNGEN:

1. Bezüge sind nur für den Hauptwohnsitz möglich.

2. Es ist nicht möglich, das Eigenkapital des BVG für „die ersten 10 %“ des für den Hauskauf eingetragenen Eigenkapitals zu verwenden (die ersten 10 % müssen aus anderer Quelle stammen).

3. Auf Ihrem Konto der 2. Säule müssen mindestens CHF 25'000 vorhanden sein.

4. Es ist maximal ein Bezug alle 5 Jahre möglich.

5. Über i 50 Jahren ist es möglich, nur einen Teil des verfügbaren Kapitals (50%) zu beziehen

6. Wenn Sie verheiratet sind, ist der Austritt nur mit Zustimmung des Ehegatten möglich.

Kauf mit Mietkauf:

Was ist Mietkauf?

Mietkauf ist ein Mietvertrag verbunden mit einem Kaufrecht (in der Regel mit einer maximalen Laufzeit von 5 Jahren). Auf diese Weise wird die gezahlte Miete (oder ein Teil davon) als „eingezahltes Eigenkapital“ behandelt und vom Kaufpreis abgezogen.

In der Schweiz gibt es derzeit wenige Immobilienentwickler, die diese Möglichkeit einräumen, für diejenigen, die nicht über eigenes Kapital verfügen, ist es dennoch eine hervorragende Möglichkeit, dieses aufzubauen;  

1. Bei einem normalen Leasing ist das, was Sie jeden Monat zahlen, verloren

2. Mit einem Mietvertrag haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mietzahlungen zu nutzen

sviluppo di un investimento in 20 anni1.

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