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STEUERN AN DER QUELLE
Die Quellensteuer, die direkt vom Gehaltsscheck abgezogen wird, ist eigentlich eine summarisch (oft überschüssig) anhand bestimmter Tabellen berechnete Quellensteuer. In vielen Fällen hat der Steuerzahler Anspruch auf eine teilweise und manchmal vollständige Rückerstattung des abgezogenen Betrags. Dieses Verfahren dient der Überprüfung Ihrer Erstattungsansprüche insbesondere im Rahmen der BVV3-Verordnung.
Art der Erlaubnis:
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